Aktuelles 2006
Information:
Neue Regelung beim Abzug der Steuerberatungskosten
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 wurde mit Wirkung zum 01.01.2006 der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Zukünftig wird es auf den Veranlassungszusammenhang ankommen, inwieweit die Kosten für die Steuerberatung steuerlich wirksam angesetzt werden können.
Sind die Kosten durch die Erzielung von Einkünften veranlasst, ist ein Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten weiterhin möglich. Die Aufwendungen für Buchführung, Gewinnermittlung, Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen sind wie bisher als Betriebskosten abzugsfähig.
Ausgabe: Januar 2006
Information:
Gravierende Einschnitte für Steuerpflichtige geplant
Die Union und SPD versucht mit Sparplänen das Haushaltsloch zu stopfen und gleichzeitig mit einem Investitionsprogramm Anreize zur schnellen Ankurbelung der Wirtschaft zu schaffen. Einige Punkte, die teilweise noch in der Planung sind, im Einzelnen:
- Seit dem 1.1.2006 entfällt die Eigenheimzulage.
- Die degressive Abschreibung (max. 30 %) soll – bis zum 21.12.2007 begrenzt – wieder eingeführt werden.
- Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben nur noch bis zu einem Stundenlohn von bis zu 25 Euro sozialversicherungsfrei
Neuere Änderungen sind vielleicht auch für Sie wichtig. Nehmen Sie bitte telefonisch (0 29 38 / 97 90 60), per Mail (info@steuerberater-langer.de) oder per Feedback-Formular Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie …